Fördermöglichkeiten
Für berufliche Fort- und Weiterbildungen gibt es verschiedene Fördermittel, die Sie nach Prüfung der Voraussetzungen ggf. in Anspruch nehmen können:
Bildungsscheck
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bietet mit dem Bildungsscheck finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer/-innen und Betriebe aus dem Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen. Das Land übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Weiterbildung, den Rest zahlen die Teilnehmenden oder der Arbeitgeber. Der Bildungsscheck soll Personen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Durch gut qualifizierte Beschäftigte sollen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Vor Erhalt des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung über eine anerkannte Bildungsberatungsstelle (aus Wirtschaftsorganisationen, Kammern, kommunalen Wirtschaftsförderern oder Volkshochschulen) vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
Prämiengutschein
Die Bildungsprämie des Bundes fördert die individuelle berufliche Weiterbildung durch einen Zuschuss zu den Kursgebühren und Prüfungskosten. Gefördert werden können 50 Prozent der Veranstaltungskosten für berufliche Weiterbildungen, maximal 500 Euro. Voraussetzung für den Erhalt ist eine Beratung bei einer Prämiengutschein-Beratungsstelle. Nähere Informationen zum Prämiengutschein und den Fördervorrausetzungen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info oder der kostenfreien Telefonnummer 0800 2623-000.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub (bzw. Bildungsfreistellung) wird in Gesetzen der Bundesländer geregelt – und damit unterschiedlich. Der zeitliche Umfang, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Seminare und der Personenkreis der Anspruchsberechtigten weichen voneinander ab. Welches Gesetz für Sie gilt, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Bitte informieren Sie sich unter www.bildungsurlaub.de
Für Anspruchsberechtigte aus NRW: www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsurlaub-nrw
Aufstiegs-BAföG
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein altersunabhängiges umfassendes Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info oder unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 622 3634
Qualifizierungsmaßnahmen – Hinweise zum Bildungsgutscheinverfahren
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Ob die Kosten für eine Qualifizierung im Rahmen der beruflichen Weiterbildungsförderung übernommen werden können, entscheidet ihre örtliche Agentur für Arbeit. Nähere Informationen unter www.arbeitsagentur.de